§ 15 ArbZG, Bewilligung, Ermächtigung
Paragraph 15 Arbeitszeitgesetz

(1) Die Aufsichtsbehörde kann

1.
eine von den §§ 3, 6 Abs. 2 und § 11 Abs. 2 abweichende längere tägliche Arbeitszeit bewilligen
a)
für kontinuierliche Schichtbetriebe zur Erreichung zusätzlicher Freischichten,
b)
für Bau- und Montagestellen,
2.
eine von den §§ 3, 6 Abs. 2 und § 11 Abs. 2 abweichende längere tägliche Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe für die Zeit der Saison oder Kampagne bewilligen, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten ausgeglichen wird,
3.
eine von den §§ 5 und 11 Abs. 2 abweichende Dauer und Lage der Ruhezeit bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft den Besonderheiten dieser Inanspruchnahmen im öffentlichen Dienst entsprechend bewilligen,
4.
eine von den §§ 5 und 11 Abs. 2 abweichende Ruhezeit zur Herbeiführung eines regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsels zweimal innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen bewilligen.


(2) Die Aufsichtsbehörde kann über die in diesem Gesetz vorgesehenen Ausnahmen hinaus weitergehende Ausnahmen zulassen, soweit sie im öffentlichen Interesse dringend nötig werden.


(2a) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

1.
Ausnahmen von den §§ 3, 4, 5 und 6 Absatz 2 sowie von den §§ 9 und 11 für Arbeitnehmer, die besondere Tätigkeiten zur Errichtung, zur Änderung oder zum Betrieb von Bauwerken, künstlichen Inseln oder sonstigen Anlagen auf See (Offshore-Tätigkeiten) durchführen, zulassen und
2.
die zum Schutz der in Nummer 1 genannten Arbeitnehmer sowie der Sonn- und Feiertagsruhe notwendigen Bedingungen bestimmen.


(3) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in seinem Geschäftsbereich durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus zwingenden Gründen der Verteidigung Arbeitnehmer verpflichten, über die in diesem Gesetz und in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und Tarifverträgen festgelegten Arbeitszeitgrenzen und -beschränkungen hinaus Arbeit zu leisten.


(3a) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in seinem Geschäftsbereich durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für besondere Tätigkeiten der Arbeitnehmer bei den Streitkräften Abweichungen von in diesem Gesetz sowie von in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen bestimmten Arbeitszeitgrenzen und -beschränkungen zulassen, soweit die Abweichungen aus zwingenden Gründen erforderlich sind und die größtmögliche Sicherheit und der bestmögliche Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet werden.


(4) Werden Ausnahmen nach Absatz 1 oder 2 zugelassen, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Merkblatt zur längeren täglichen Arbeitszeit während der Saison in der ...

https://sgdsued.rlp.de/fileadmin/sgdsued/Dokumente/Downloads/Gewerbeaufsicht/Me...
Für eine Bewilligung nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG müssen verschiedene Voraussetzungen vorliegen: Der Betrieb muss Saisonzeiten haben; Die längere Arbeitszeit muss notwendig sein; Die längere Arbeitszeit darf die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährd


PDF Dokumente zum Paragraphen

ArbZG - IHK Erfurt

https://www.erfurt.ihk.de/blob/efihk24/standortpolitik/downloads/3040400/6aacdf...
Tennstedter Straße 8/9. 99947 Bad Langensalza www.verbraucherschutz-thueringen.de. Kriterienkatalog zur Antragstellung nach § 15 Abs. 2. Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Um Ihren Antrag auf Bewilligung einer Beschäftigung von Arbeitnehmern an. Sonn- und Feiert

das arbeitszeit gesetz - BMAS

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a120-arbeitszeitg...
Arbeitszeitgesetz (ArbZG). 47. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne. Ruhepause beschäftigt werden. § 5 Ruhezeit. (1

Das Arbeitszeitgesetz

https://www.ukb.uni-bonn.de/42256BC8002B7FC1/vwLookupDownloads/a120__arbeitszei...
Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Vierter Abschnitt. Ausnahmen in besonderen Fällen. § 14 Außergewöhnliche Fälle. § 15 Bewilligung, Ermächtigung. Fünfter Abschnitt. Durchführung des Gesetzes. § 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise. § 17 Aufsichtsbehörde. Sechste

13-12-30 Durchführungserlass ArbZG - MAGS NRW

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/durchfa14hrung_des_arbe...
Bei Ausnahmen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 (Saison- und Kampagnebetriebe) sind tägliche. Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht vertretbar. § 15 Abs. 2. 2. Nach § 15 Abs. 2 ArbZG können im dringenden öffentlichen Intere

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) im Überblick - Arbeitszeit klug gestalten

http://www.arbeitszeit-klug-gestalten.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Checkl...
01.11.2016 - Ausnahmen (§§ 7,8,15, 18-20 ArbZG, JArbSchG, MuSchG). §3. Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei 8 Stunden. Sie darf auf 10 Stunden ausgeweitet werden, wenn im. Durchschnitt von 24 Wochen die werktägliche. Arbeitszeit dennoch nicht höher a


Webseiten zum Paragraphen

Arbeitsschutz - Arbeitszeitregelungen

http://www.arbeitsschutz.sachsen.de/200.htm
Nach § 15 Abs. 2 ArbZG kann die Aufsichtsbehörde über die in diesem Gesetz vorgesehenen Ausnahmen hinaus weitergehende Ausnahmen zulassen, soweit sie im öffentlichen Interesse dringend nötig werden. Dazu hat die Landesdirektion Sachsen, Abteilung Arbeits

Arbeitszeitgesetz: Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit in ...

https://arbeits-abc.de/arbeitszeitgesetz-gesetzliche-regelungen-zur-arbeitszeit...
Unter bestimmten Umständen kann etwa die Höchstgrenze von acht Stunden Arbeit pro Werktag um bis zu zwei Stunden verlängert werden, falls dafür später ein Ausgleich geschaffen wird. Ausnahmen definiert das ArbZG in den §§ 14 und 15, wobei hier außergewöh

Arbeitszeitgesetz: Was besagt es? - Arbeitsrecht 2018

https://www.arbeitsrechte.de/arbeitszeitgesetz/
diesbezüglich gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). In § 11 ArbZG ist verankert, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen. Weiterhin muss es zum Freizeitausgleich innerhalb der Woche kommen, welcher bei Ihnen anscheinend vorlie

Bezirksregierung Düsseldorf: Sonn- und Feiertagsarbeit

http://www.brd.nrw.de/arbeitsschutz/56_arbeitszeit/Arbeitszeitgesetz__ArbZG_.ht...
13 Abs. 5 ArbZG. Die Konkurrenz aus dem Ausland nimmt zu? Und Sie wollen die Arbeit sichern, können dies aber nur mit einer Ausdehnung der Arbeitszeit, auch auf Sonn- und Feiertage? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbidung und stellen Sie einen Antrag n

Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG / 4.3 ...

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/arbeitszeit-hoechstarbeit...
Für Verlängerungen der werktäglichen Arbeitszeit über 10 Stunden im Rahmen von Vollarbeitszeit kann zudem eine Bewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde nach § 15 Abs. 1 ArbZG erteilt werden,. für kontinuierliche Schichtbetriebe zur Erreichung zusätzl


  • Verortung im ArbZG

    ArbZGVierter Abschnitt: Ausnahmen in besonderen Fällen › § 15

  • Zitatangaben (ArbZG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1994, 1170, 1171
    Ausfertigung: 1994-06-06
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12a G v. 11.11.2016 I 2500

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das ArbZG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 15 ArbZG
    § 15 Abs. 1 ArbZG oder § 15 Abs. I ArbZG
    § 15 Abs. 2 ArbZG oder § 15 Abs. II ArbZG
    § 15 Abs. 3 ArbZG oder § 15 Abs. III ArbZG
    § 15 Abs. 4 ArbZG oder § 15 Abs. IV ArbZG
    § 15 Abs. 5 ArbZG oder § 15 Abs. V ArbZG
    § 15 Abs. 6 ArbZG oder § 15 Abs. VI ArbZG

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