(1) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 9 bis 11 darf abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu mißlingen drohen.
(2) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 11 Abs. 1 bis 3 und § 12 darf ferner abgewichen werden,
(3) Wird von den Befugnissen nach Absatz 1 oder 2 Gebrauch gemacht, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.
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http://www.gesr.de/media/1_ABR_2-02_B_pp.rtf
November 1986 ‑ 6 AZR 567/83 ‑ AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 27 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 20; Schliemann ArbZG Stand 1. Juni 2002 § 2 Rn. 19). Dem entspricht § 14 Abs. 5 DRK-TV. Danach ist der Mitarbeiter bei Bereitschaftsdienst verpfl
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7 Abs. 6 und § 15 ArbZG). Dies kommt entweder nicht vor, oder ist an spe- zielle Voraussetzungen geknüpft. So muss es sich etwa um Saisonbetriebe handeln oder durch die Verlängerung müssen zusätzliche. Freischichten erreicht werden. 1. 2. 5. Außergewöhnl
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05.01.2015 - VGB PowerTech e.V.| Version 1.0 | Letzter Stand: 05.01.2015| FOLIE 11. 1. Notfall (i.S.d. § 14 Abs. 1 ArbZG). Ein "Notfall" ist ein. (1) nicht vorhersehbares,. (2) unabhängig vom Willen des ArbG eintretendes Ereignis,. (3) aus dem die Gefahr
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Die Rolle der Sozialpartner. In der Regel geht es kürzer. Rahmen für moderne Arbeitszeitgestaltung. 11-14. Begriff der Arbeitszeit. Ein besonderer Fall: Die Nachtarbeit. Im Durchschnitt acht Stunden – aber nicht mehr als zehn ... Spezielle Regelungen. Ve
http://www.strassenwaerter.de/strassenwaerter_old_site/aktuelles/AZG_RVOR.pdf
01.05.2001 - 10 Abs. 1 - 4, § 14 Abs. 1 ArbZG). Ausnahmen, die bei den Ämtern für Arbeitsschutz bzw. den Bezirksregierungen beantragt werden müssen. (§ 13 Abs. 3 - 5, § 15 Abs. 2 ArbZG). Ausnahmen, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben: Die Mehrzah
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/durchfa14hrung_des_arbe...
Die Betriebsruhe gilt nicht für Automaten, die ohne Bedienungspersonal oder nur mit kurzfristigen Kontrollen betrieben werden können ("Geisterschicht"). § 10 Abs. 1 Nrn. 13 und 14. ArbZG bleiben unberührt. § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung. 1. Im Hin
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitszeit...
In Ausnahmefällen kann auch ohne tarifvertragliche Regelung individuell durch den Arbeitgeber vorübergehend von den Vorgaben des ArbZG abgewichen werden. Das Gesetz nennt hier Not- und außergewöhnliche Fälle. Ein Notfall ist ein für ein Betrieb nachteili
https://www.betriebsrat.de/portal/forum-allgemein/t/taegliche-hoechstarbeitszei...
Notfälle gem §14 ArbZG. Meine Frage ist nun, wie weit die Definition von "außergewöhnliche Fälle" bzw. "Notfälle" zu fassen ist? Wie verhält es sich z. B. in einem EDV-Dienstleitungsunternehmen, bei dem Rechnersysteme ausfallen und einzelne Arbeitnehmer
https://www.rechtsrat.ws/gesetze/arbzg/index.htm
01.07.2006 - 9, Sonn- und Feiertagsruhe. § 10, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung. § 11, Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung. § 12, abweichende Regelungen. § 13, Ermächtigung, Anordnung, Bewilligung. Ausnahmen in besonderen Fällen (§§ 14 - 15).
https://arbeits-abc.de/arbeitszeitgesetz-gesetzliche-regelungen-zur-arbeitszeit...
Unter bestimmten Umständen kann etwa die Höchstgrenze von acht Stunden Arbeit pro Werktag um bis zu zwei Stunden verlängert werden, falls dafür später ein Ausgleich geschaffen wird. Ausnahmen definiert das ArbZG in den §§ 14 und 15, wobei hier außergewöh
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Arbeitszeitrecht/azra1.htm
c) Nach § 14 Abs. 1 ArbZG ist es zulässig, in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, vom den Regelungen des § 3 ArbZG abzuweichen. Insofer