(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
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Informationen über die gesetzlichen und tariflichen Arbeitszeitregelungen und Beispiele zur Anwendung der Regelungen; eine Mustervorlage für das Verfahren zur Umsetzung der FIAS-Anforderung 2.1.11 (S. 6 ff). I. Information zu Gesetzen und Regelungen. Das
http://www.birgit-schlichting.de/profil/aktuelles/BirgitSchlichting_aktuelles_E...
12.12.2001 - klargestellt, dass der § 11 Abs. 3 ArbZG mit dem geforderten Ersatzruhetag für Feiertags- oder Sonntagsarbeit nicht unbedingt einen zusätzlichen freien Arbeitstag meint. Der § 11 Abs. 3 S. 1 und 2 ArbZG wird von Arbeitnehmern wie Betriebsrät
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a120-arbeitszeitg...
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170, 1171), zuletzt geändert durch. Artikel 12a des Gesetzes vom 11. November 2016 (BGBl. I S. 2500). Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften. § 1 Zweck des Gesetzes. § 2 Begriffsbestimmungen. Zwe
http://www.arbeitszeitberatung.de/fileadmin/rechtstipps/Rechtstipps_Ersatzruhet...
einem Sonntag oder Wochenfeiertag kann gemäß § 11 Abs. 3 ArbZG auch an einem ohnehin arbeitsfreien Samstag oder einem schichtplanmäßigen arbeitsfreien sonstigen Werktag gewährt werden. Eine bezahlte Freistellung kann nicht verlangt werden (BAG, Urt. v. 1
https://www.mayr-arbeitsrecht.de/wp-content/uploads/2016/05/Working-Time-Act.pdf
Working Time Act (Arbeitszeitgesetz - ArbZG). 1 / 11. Telefon +49 30.69 80 90 70. Telefax +49 30.69 80 90 79 zentrale@mayr-arbeitsrecht.de www.mayr-arbeitsrecht.de. Working Time Act. (Arbeitszeitgesetz - ArbZG). März 2008. Erster Abschnitt. Allgemeine Vo
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Baeck-Arbeitszeitgesetz-ArbZG-978340...
Zeiten der Rufbereitschaft sind arbeitszeitrecht- lich keine Arbeitszeiten und deshalb ebenfalls Ruhezeiten, solange der Arbeitnehmer nicht tatsächlich zur Arbeitsleistung herangezogen wird (Neumann/Biebl, § 5 Rn.2; Roggendorff, C § 5 Rn. 11; Schlie- man
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/arbeitszeit-sonn-und-feie...
Das bedeutet, dass auch der Ersatzruhetag in Verbindung mit einer täglichen Ruhezeit (grundsätzlich 11 Stunden gemäß § 5 Abs. 1 ArbZG) zu gewähren ist; davon darf nur aus technischen oder arbeitsorganisatorischen Gründen abgewichen werden. Auch hinsichtl
http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/ersatzruhetage-fuer-arbeit-woc...
Der in § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG vorgeschriebene Ersatzruhetag für die Arbeit an einem Wochenfeiertag kann an jedem Werktag und damit auch an einem ohnehin arbeitsfreien Samstag oder einem schichtplanmäßig freien sonstigen Werktag gewährt werden. Arbeitne
http://www.schichtplanfibel.de/feiertag3.htm
Arbeitszeitgesetz link ArbZG. § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung. (3) […] Werden Arbeitnehmer an einem Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von ac
https://www.openpetition.de/petition/online/arbeitszeit-11-arbeitszeitgesetz-au...
Begründung: In der jetzigen Form lässt es der §11 Abs 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu, das Arbeitgeber den Ersatzruhetag auf einen ohnehin im Dienstplan als dienstfei geplanten Tag (z.B. Samstag) legen und der Ersatzruhetag somit für den Arbeitnehme
https://www.betriebsrat.de/wirtschaftsausschuss/lexikon-fuer-den-wa/S/sonn-und-...
Die Sonn- oder Feiertagsruhe oder der Ersatzruhetag ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit (§ 5 Abs. 1 ArbZG) zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen (§ 11 ArbZG). Damit soll