Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für einzelne Beschäftigungsbereiche, für bestimmte Arbeiten oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen, bei denen besondere Gefahren für die Gesundheit der Arbeitnehmer zu erwarten sind, die Arbeitszeit über § 3 hinaus beschränken, die Ruhepausen und Ruhezeiten über die §§ 4 und 5 hinaus ausdehnen, die Regelungen zum Schutz der Nacht- und Schichtarbeitnehmer in § 6 erweitern und die Abweichungsmöglichkeiten nach § 7 beschränken, soweit dies zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer erforderlich ist. Satz 1 gilt nicht für Beschäftigungsbereiche und Arbeiten in Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen.
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https://www.q-s.de/services/files/downloadcenter/2_arbeitshilfen/ogk/ah_fias_mf...
Konkrete Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Höchstarbeitszeitgrenzen. Grundregel der täglichen Arbeitszeit, § 3 Satz 1 ArbZG: Nicht mehr als 8 Stunden/Arbeitstag, 48 Stunden pro Woche. Als Werktage zählen jeweils Montag bis Samstag.
http://www.arbeitszeit-klug-gestalten.de/fileadmin/user_upload/Downloads/ARbZG_...
01.11.2016 - Zu den Werktagen gehört laut Gesetz auch der Samstag. Demnach liegt die wöchentliche Höchstarbeitszeit bei 6 x. 8 Stunden = 48 Stunden, maximal bei 6 x 10 Stunden = 60 Stunden, wenn die durchschnittliche. Wochenarbeitszeit innerhalb eines Ze
https://darstellende-kunst.verdi.de/++file++582f2e1ee58deb0c2cad86ae/download/N...
Personalrat Badisches Staatstheater. Karlsruhe. 6. Wir fordern, dass neben den. Kollegen*innen in den technischen. Abteilungen auch die künstlerischen. Mitarbeiter*innen unseres Theaters die vom ArbZG geregelte Höchstarbeitszeit von 8 Stunden nicht übers
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Arbeitszeit/pdf/hand...
6. Das ArbZG erlaubt nach § 7 Abs. 1(1) eine Verlängerung der Arbeitszeit über 10 Stunden (ebenfalls mit entsprechendem Ausgleich auf 8 Stunden durchschnittlich) hinaus, wenn regelmäßig und in er- heblichem Umfang Arbeitsbereitschaft (AB) oder Bereitscha
http://www.ddniedersachsen.de/uploads/media/Anl._4__MiLoG_und_Vertrauensarbeits...
14.01.2015 - mit stellt sich die Frage, wie unter dieser Voraussetzung noch die Nachweispflicht des § 16 Abs. 2 ArbZG erfüllt werden kann. § 16 ArbZG schreibt vor, dass der Arbeitgeber die über die Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG (4 8 Stunden pro Werkta
http://www.dehoga.willingen.info/uploads/media/Azpfl_AbZG.pdf
Der Arbeitgeber hat nach dieser Vorschrift jede Arbeitszeit aufzuzeichnen, die über 8 Stunden hinausgeht. Die Beschränkung der Aufzeichnungspflicht auf die Fälle, in denen über die 8-Stunden-. Grenze hinaus gearbeitet wird, führt in der Praxis dazu, dass
https://arbeits-abc.de/arbeitszeitgesetz-gesetzliche-regelungen-zur-arbeitszeit...
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer weder an Sonn- noch an Feiertagen laut § 9 des ArbZG arbeiten. Das JArbSchG beschränkt in § 8 die tägliche Arbeitszeit – für Jugendliche, die zwar das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben – auf acht und
https://www.betriebsrat.com/betriebsratsarbeit/wichtige-themen/arbeitszeit/wich...
3 ArbZG ordnet an, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer 8 Stunden nicht überschreiten darf. Wie die Überschrift schon besagt: Dies ist (aber nur) der Grundsatz. Wichtig: Nach allgemeiner Auffassung erfassen die 8 Sunden nur die reine Arbeit
http://www.beck-shop.de/schliemann-arbzg/productview.aspx?product=16993580
Schliemann, ArbZG, Arbeitszeitgesetz mit Nebengesetzen, 2017, Buch, Kommentar, 978-3-472-08956-8, portofrei.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitszeit.html
Ihr wesentlicher Inhalt war der (bereits seit 1920 anerkannte) Achtstundentag sowie die Sechstagewoche, woraus sich eine im Allgemeinen geltende Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf (8 x 6 =) 48 Stunden ergab. Im Jahre 1994 wurde die AZO durch da
https://www.ahs-kanzlei.de/2015/12/hoechstzulaessige-arbeitszeit/
Weiter zu Grundsatz des 8-Stunden-Tages - Arbeitnehmer dürfen im Grundsatz täglich nicht mehr als 8 Netto-Arbeitsstunden arbeiten. Dies soll insbesondere die Gesundheit von Arbeitnehmern schützen und die Möglichkeit der Erholung und Regenerierung für jed