§ 6 ArbZG, Nacht- und Schichtarbeit
Paragraph 6 Arbeitszeitgesetz

(1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.


(2) Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Zeiträume, in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung.


(3) Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet.


(4) Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn

a)
nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet oder
b)
im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, oder
c)
der Arbeitnehmer einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen hat, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann,
sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Stehen der Umsetzung des Nachtarbeitnehmers auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz nach Auffassung des Arbeitgebers dringende betriebliche Erfordernisse entgegen, so ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören. Der Betriebs- oder Personalrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für eine Umsetzung unterbreiten.


(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.


(6) Es ist sicherzustellen, daß Nachtarbeitnehmer den gleichen Zugang zur betrieblichen Weiterbildung und zu aufstiegsfördernden Maßnahmen haben wie die übrigen Arbeitnehmer.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

das arbeitszeit gesetz - BMAS

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a120-arbeitszeitg...
3. Inhaltsverzeichnis. Einleitung. 6. Überblick über das Arbeitszeitgesetz. 7-10. Geschützte Personen. Ziel des Gesetzes. Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit. Tägliche Arbeits- und Ruhezeiten ... Arbeitszeitgesetz (ArbZG). 43-73. Bürgertelefon .... zwisc

Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung "Arbeitszeit" - BAuA

https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Arbeitszeit/pdf/hand...
6. Das ArbZG erlaubt nach § 7 Abs. 1(1) eine Verlängerung der Arbeitszeit über 10 Stunden (ebenfalls mit entsprechendem Ausgleich auf 8 Stunden durchschnittlich) hinaus, wenn regelmäßig und in er- heblichem Umfang Arbeitsbereitschaft (AB) oder Bereitscha

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) - TU Berlin

http://www.tu-berlin.de/fileadmin/a9600/PDF/Infos/ArbZG_01.pdf
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170), zuletzt geändert durch Artikel 14a des Gesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242). Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften. § 1 Zweck des Gesetzes. Zweck des Gesetzes ist es,. 1. die Sicher

13-12-30 Durchführungserlass ArbZG - MAGS NRW

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/durchfa14hrung_des_arbe...
dagegen nur anlagenbezogene behördliche Entscheidungen. Ihre Konzentrationswirkung erfasst nicht die personenbezogenen Bewilligungen nach dem ArbZG. Sie sind ggf. gesondert zu beantragen. 6. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet die Arbeitgeber

Working Time Act.pdf - Mayr – Kanzlei für Arbeitsrecht

https://www.mayr-arbeitsrecht.de/wp-content/uploads/2016/05/Working-Time-Act.pdf
Working Time Act (Arbeitszeitgesetz - ArbZG). 6 / 11. Telefon +49 30.69 80 90 70. Telefax +49 30.69 80 90 79 zentrale@mayr-arbeitsrecht.de www.mayr-arbeitsrecht.de. § 11. Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung. (1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr


Webseiten zum Paragraphen

Angemessener Ausgleich für Nachtarbeit - Anwalt.de

https://www.anwalt.de/rechtstipps/angemessener-ausgleich-fuer-nachtarbeit_08965...
11.10.2016 - Ein Zuschlag in Höhe von 25 Prozent auf den jeweiligen Bruttostundenlohn bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl von bezahlten freien Tagen stellt regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit im Sinne von § 6 Abs

Ausgleich für Nachtarbeit - Schichtplan-Fibel für Betroffene

http://www.schichtplanfibel.de/nacht4.htm
Arbeitszeitgesetz link ArbZG. § 6 Nacht- und Schichtarbeit. (5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahl

Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG / 4.2.1 ...

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/arbeitszeit-hoechstarbeit...
Auch die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer ist nach § 6 Abs. 2 ArbZG auf durchschnittlich 8 Stunden begrenzt und kann höchstens auf 10 Stunden verlängert werden. Dies entspricht der Regelung für Tagesarbeitnehmer. Abweichend von § 3 ArbZG is

Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit | Rechtslupe

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25.02.2016 - Die Regelungen in § 6 ArbZG dienen – in Umsetzung des Handlungsauftrags des Bundesverfassungsgerichts und in Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG – in erster Linie dem Schutz des Arbeitnehmers vor den für ihn schädlichen Folgen der

Nachtarbeit & Schichtarbeit: Das müssen Arbeitgeber beachten

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... das Gesetz Arbeit, die zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geleistet wird und in diesem Zeitraum mehr als zwei Stunden dauert. Nachtarbeiter sind Beschäftigte, die Wechselschichten mit Nachtarbeit leisten oder mindestens 48 Tage im Jahr (also im Durchschnitt m


  • Verortung im ArbZG

    ArbZGZweiter Abschnitt: Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten › § 6

  • Zitatangaben (ArbZG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1994, 1170, 1171
    Ausfertigung: 1994-06-06
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12a G v. 11.11.2016 I 2500

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das ArbZG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 6 ArbZG
    § 6 Abs. 1 ArbZG oder § 6 Abs. I ArbZG
    § 6 Abs. 2 ArbZG oder § 6 Abs. II ArbZG
    § 6 Abs. 3 ArbZG oder § 6 Abs. III ArbZG
    § 6 Abs. 4 ArbZG oder § 6 Abs. IV ArbZG
    § 6 Abs. 5 ArbZG oder § 6 Abs. V ArbZG
    § 6 Abs. 6 ArbZG oder § 6 Abs. VI ArbZG

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