§ 22 ArbZG, Bußgeldvorschriften
Paragraph 22 Arbeitszeitgesetz

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,
2.
entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt,
3.
entgegen § 5 Abs. 1 die Mindestruhezeit nicht gewährt oder entgegen § 5 Abs. 2 die Verkürzung der Ruhezeit durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit nicht oder nicht rechtzeitig ausgleicht,
4.
einer Rechtsverordnung nach § 8 Satz 1, § 13 Abs. 1 oder 2, § 15 Absatz 2a Nummer 2, § 21 Absatz 1 oder § 24 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
5.
entgegen § 9 Abs. 1 einen Arbeitnehmer an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt,
6.
entgegen § 11 Abs. 1 einen Arbeitnehmer an allen Sonntagen beschäftigt oder entgegen § 11 Abs. 3 einen Ersatzruhetag nicht oder nicht rechtzeitig gewährt,
7.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 zuwiderhandelt,
8.
entgegen § 16 Abs. 1 die dort bezeichnete Auslage oder den dort bezeichneten Aushang nicht vornimmt,
9.
entgegen § 16 Abs. 2 oder § 21a Abs. 7 Aufzeichnungen nicht oder nicht richtig erstellt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt oder
10.
entgegen § 17 Abs. 4 eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt, Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorlegt oder nicht einsendet oder entgegen § 17 Abs. 5 Satz 2 eine Maßnahme nicht gestattet.


(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

das arbeitszeit gesetz - BMAS

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22-27. Verschiebung der Sonntagsruhe. Kaum vorstellbar, dass sonntags niemand mehr arbeitet. Wer sonntags zur Arbeit muss: Die Ausnahmen von der Regel. Menschen, die dafür arbeiten ... Arbeitszeitgesetz (ArbZG). 43-73. Bürgertelefon .... zwischen 22 und

LV 60 Bußgeldkataloge Soz Arbsch 24.06.2014 - Länderausschuss für ...

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24.06.2014 - des § 22 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170),. - des § 21 des Gesetzes zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetzes -. MuSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2318)

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Kommentierung - Bund-Verlag

https://www.bund-verlag.de/shop/out/media/6307_Buschmann_Ulber_Arbeitszeitsgese...
22 b) Ausschließliche Wirtschaftszone und Seefahrt . . . . . . . . 23 c) Arbeitstätigkeiten im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . 24–26. 1. Vorbemerkung. In der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung, mit der europäische Richt- linien (hier: RL 2003/88/EG,

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) - TU Berlin

http://www.tu-berlin.de/fileadmin/a9600/PDF/Infos/ArbZG_01.pdf
06.06.1994 - (3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt. (5) Nac

Nachtarbeitsverbot

http://www.jura.uni-muenchen.de/pub-dokumente/201605/20160511075544.pdf
Fall 4: Nachtarbeitsverbot. Sachverhalt: A. Zuständige Behörde. Bußgeldbescheid. § 22 i.V.m.. § 6a Abs. 1. ArbZG. Frage 1: Ist A tatsächlich in einem Grundrecht verletzt?


Webseiten zum Paragraphen

Verstöße gegen die §§ 22 und 23 ArbZG - Risiken und Folgen ...

https://www.lanz-legal.de/home/wirtschaftsstrafrecht/verst%C3%B6%C3%9Fe-gegen-d...
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den verschiedenen Tatbestandsvarianten des § 22 ArbZG sowie mit dem Straftatbestand des § 23 ArbZG. Dabei wird insbesondere dargestellt werden, welche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche besonders risikobehaftet sind

Arbeitszeitgesetz - Bußgeld bei Verstoß gegen Arbeitszeiten

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22 ArbZG enthält Bußgeldvorschriften für den Fall, dass ein Arbeitgeber vorsätzlich oder auch nur fahrlässig gegen Arbeitszeitbestimmungen des Gesetzes verstößt. Wer Arbeitnehmer über die gesetzlich zulässigen Zeitgrenzen hinaus für sich arbeiten lässt,

Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG / 2.2 ...

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Im Unterschied zu Vollarbeit und Arbeitsbereitschaft liegt Bereitschaftsdienst vor, wenn ein Arbeitnehmer sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhält, um im Bedarfsfall die

Arbeitszeitgesetz - Dr. Kluge Seminare

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Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 15.000 € geahndet werden (§ 22 ArbZG). Gefährdet der Arbeitgeber durch seinen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz die Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers oder begeht er denselben Ve

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05.04.2016 - Im Grunde genommen lässt sich sagen, dass § 23 ArbZG besonders schwerwiegende ordnungswidrige Handlungen unter Strafe stellt. Letztlich baut § 23 ArbZG durch die gesetzestechnische Konstruktion der Verweisung auf § 22 ArbZG (Ordnungswidrigke


  • Verortung im ArbZG

    ArbZGSiebter Abschnitt: Straf- und Bußgeldvorschriften › § 22

  • Zitatangaben (ArbZG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1994, 1170, 1171
    Ausfertigung: 1994-06-06
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12a G v. 11.11.2016 I 2500

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das ArbZG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 22 ArbZG
    § 22 Abs. 1 ArbZG oder § 22 Abs. I ArbZG
    § 22 Abs. 2 ArbZG oder § 22 Abs. II ArbZG

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