(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
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https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a120-arbeitszeitg...
22-27. Verschiebung der Sonntagsruhe. Kaum vorstellbar, dass sonntags niemand mehr arbeitet. Wer sonntags zur Arbeit muss: Die Ausnahmen von der Regel. Menschen, die dafür arbeiten ... Arbeitszeitgesetz (ArbZG). 43-73. Bürgertelefon .... zwischen 22 und
http://lasi-info.com/uploads/media/LV_60_Bussgeldkataloge_Soz_Arbsch_24.06.2014...
24.06.2014 - des § 22 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170),. - des § 21 des Gesetzes zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetzes -. MuSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2318)
https://www.bund-verlag.de/shop/out/media/6307_Buschmann_Ulber_Arbeitszeitsgese...
22 b) Ausschließliche Wirtschaftszone und Seefahrt . . . . . . . . 23 c) Arbeitstätigkeiten im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . 24–26. 1. Vorbemerkung. In der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung, mit der europäische Richt- linien (hier: RL 2003/88/EG,
http://www.tu-berlin.de/fileadmin/a9600/PDF/Infos/ArbZG_01.pdf
06.06.1994 - (3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt. (5) Nac
http://www.jura.uni-muenchen.de/pub-dokumente/201605/20160511075544.pdf
Fall 4: Nachtarbeitsverbot. Sachverhalt: A. Zuständige Behörde. Bußgeldbescheid. § 22 i.V.m.. § 6a Abs. 1. ArbZG. Frage 1: Ist A tatsächlich in einem Grundrecht verletzt?
https://www.lanz-legal.de/home/wirtschaftsstrafrecht/verst%C3%B6%C3%9Fe-gegen-d...
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den verschiedenen Tatbestandsvarianten des § 22 ArbZG sowie mit dem Straftatbestand des § 23 ArbZG. Dabei wird insbesondere dargestellt werden, welche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche besonders risikobehaftet sind
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/arbeitszeitgesetz.h...
22 ArbZG enthält Bußgeldvorschriften für den Fall, dass ein Arbeitgeber vorsätzlich oder auch nur fahrlässig gegen Arbeitszeitbestimmungen des Gesetzes verstößt. Wer Arbeitnehmer über die gesetzlich zulässigen Zeitgrenzen hinaus für sich arbeiten lässt,
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/arbeitszeit-hoechstarbeit...
Im Unterschied zu Vollarbeit und Arbeitsbereitschaft liegt Bereitschaftsdienst vor, wenn ein Arbeitnehmer sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhält, um im Bedarfsfall die
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/
Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 15.000 € geahndet werden (§ 22 ArbZG). Gefährdet der Arbeitgeber durch seinen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz die Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers oder begeht er denselben Ve
https://www.ecovis.com/wirtschaftsstrafrecht/die-strafbarkeitssanktion-im-arbei...
05.04.2016 - Im Grunde genommen lässt sich sagen, dass § 23 ArbZG besonders schwerwiegende ordnungswidrige Handlungen unter Strafe stellt. Letztlich baut § 23 ArbZG durch die gesetzestechnische Konstruktion der Verweisung auf § 22 ArbZG (Ordnungswidrigke