§ 25 ArbZG, Übergangsregelung für Tarifverträge
Paragraph 25 Arbeitszeitgesetz

Enthält ein am 1. Januar 2004 bestehender oder nachwirkender Tarifvertrag abweichende Regelungen nach § 7 Abs. 1 oder 2 oder § 12 Satz 1, die den in diesen Vorschriften festgelegten Höchstrahmen überschreiten, bleiben diese tarifvertraglichen Bestimmungen bis zum 31. Dezember 2006 unberührt. Tarifverträgen nach Satz 1 stehen durch Tarifvertrag zugelassene Betriebsvereinbarungen sowie Regelungen nach § 7 Abs. 4 gleich.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Geändertes Arbeitszeitgesetz: Die Konsequenzen für die ... - Schiering

http://www.schiering.org/aktuell/2004/040209-dcv-arbzg.pdf
Abweichend von der ursprünglich geplanten Gesetzesnovelle wurde als Ergebnis des. Vermittlungsausschusses § 25 ArbzG (Übergangsregelung) neu eingefügt 3: Nach der in § 25 ArbZG getroffenen Übergangsregelung bleiben am 01.01.2004 bestehende oder nachwirke

Die geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes und ihre Konsequenzen

http://www.dkgev.de/pdf/205.pdf
1. Die Tarifparteien erzielen keine Einigung über abwei- chende Regelungen. 2. Die Streichung des § 25 ArbZG bedeutet, dass BAT-. Regelungen bzgl. Abweichungen von der täglichen Höchst- arbeitszeit hinfällig sind. Arbeitszeitmodell. Als einzige Organisat

Leseprobe

http://shop.ruw.de/buecher/zusatzdokumente/1510_leseprobe_steinau.pdf
des Vertragsmusters) gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Es beschränkt die Regelungsfreiheit der Arbeitsvertragsparteien: 25'\. Nach § 3 Satz 1 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit die Dauer von. 8 Stunden nicht überschreiten. Dies ergibt bei 6 Werkta

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) - Berlin.de

https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/arbz...
21.12.2000 - Straf- und Bußgeldvorschriften. § 22 Bußgeldvorschriften. § 23 Strafvorschriften. Achter Abschnitt. Schlussvorschriften. § 24 Umsetzung von zwischenstaatlichen Verein- barungen und Rechtsakten der EG. § 25 Übergangsvorschriften für Tarifvert

Arbeitszeitgesetz - Kurzer Leitfaden mit Rechtsvorschriften

http://www.strassenwaerter.de/strassenwaerter_old_site/aktuelles/AZG_RVOR.pdf
01.05.2001 - Das ArbZG verbessert die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten, indem im ... Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung des ArbZG verantwortlich. ..... Amt für Arbeitsschutz. Tel.: (0 25 41) 9 11-0. Kreise Coesfeld, Steinfurt und. Leisweg


Webseiten zum Paragraphen

§ 25 ArbZG, Übergangsregelung für Tarifverträge - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/arbzg/25
1Enthält ein am 1. Januar 2004 bestehender oder nachwirkender Tarifvertrag abweichende Regelungen nach § 7 Abs. 1 oder 2 oder § 12 Satz 1, die den in diesen Vorschriften festgelegten Höchstrahmen überschreiten, bleiben diese tarifvertraglichen Bestimmung

§ 25 ArbZG Übergangsregelung für Tarifverträge Arbeitszeitgesetz

http://www.buzer.de/gesetz/5320/a73373.htm
Enthält ein am 1. Januar 2004 bestehender oder nachwirkender Tarifvertrag abweichende Regelungen nach § 7 Abs. 1 oder 2 oder § 12 Satz 1, die den in diesen Vorschriften festgelegten Höchstrahmen überschreiten, bleiben diese.

ArbZG - Arbeitszeitgesetz

https://www.rechtsrat.ws/gesetze/arbzg/01.htm
01.01.2004 - Gesetze im Volltext mit ausführlichen Übersichten und Anmerkungen: Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Rechtsanwalt Maier, 73728 Esslingen, freut sich auf Ihren Besuch.

25 ArbZG - HENSCHE Arbeitsrecht

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_ArbZG_p25.html
25 Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Übergangsregelung für Tarifverträge.

Arbeitszeit / 1.13 Übergangsregelung für Tarifverträge, § 25 ArbZG ...

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitszeit...
1.13.1 Ziel des § 25 Zum 1. Januar 2004 wurde die bis dahin geltende unbefristete Regelung des § 25 auf den 31. Dezember 2005 befristet. Sie sollte am 1. Januar 2004 bestehende oder nachwirkende Tarifverträge bzw. auf Tarifverträgen beruhende Betriebsver


  • Verortung im ArbZG

    ArbZGAchter Abschnitt: Schlußvorschriften › § 25

  • Zitatangaben (ArbZG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1994, 1170, 1171
    Ausfertigung: 1994-06-06
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12a G v. 11.11.2016 I 2500

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das ArbZG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 25 ArbZG
    § 25 Abs. 1 ArbZG oder § 25 Abs. I ArbZG

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