Enthält ein am 1. Januar 2004 bestehender oder nachwirkender Tarifvertrag abweichende Regelungen nach § 7 Abs. 1 oder 2 oder § 12 Satz 1, die den in diesen Vorschriften festgelegten Höchstrahmen überschreiten, bleiben diese tarifvertraglichen Bestimmungen bis zum 31. Dezember 2006 unberührt. Tarifverträgen nach Satz 1 stehen durch Tarifvertrag zugelassene Betriebsvereinbarungen sowie Regelungen nach § 7 Abs. 4 gleich.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.schiering.org/aktuell/2004/040209-dcv-arbzg.pdf
Abweichend von der ursprünglich geplanten Gesetzesnovelle wurde als Ergebnis des. Vermittlungsausschusses § 25 ArbzG (Übergangsregelung) neu eingefügt 3: Nach der in § 25 ArbZG getroffenen Übergangsregelung bleiben am 01.01.2004 bestehende oder nachwirke
http://www.dkgev.de/pdf/205.pdf
1. Die Tarifparteien erzielen keine Einigung über abwei- chende Regelungen. 2. Die Streichung des § 25 ArbZG bedeutet, dass BAT-. Regelungen bzgl. Abweichungen von der täglichen Höchst- arbeitszeit hinfällig sind. Arbeitszeitmodell. Als einzige Organisat
http://shop.ruw.de/buecher/zusatzdokumente/1510_leseprobe_steinau.pdf
des Vertragsmusters) gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Es beschränkt die Regelungsfreiheit der Arbeitsvertragsparteien: 25'\. Nach § 3 Satz 1 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit die Dauer von. 8 Stunden nicht überschreiten. Dies ergibt bei 6 Werkta
https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/arbz...
21.12.2000 - Straf- und Bußgeldvorschriften. § 22 Bußgeldvorschriften. § 23 Strafvorschriften. Achter Abschnitt. Schlussvorschriften. § 24 Umsetzung von zwischenstaatlichen Verein- barungen und Rechtsakten der EG. § 25 Übergangsvorschriften für Tarifvert
http://www.strassenwaerter.de/strassenwaerter_old_site/aktuelles/AZG_RVOR.pdf
01.05.2001 - Das ArbZG verbessert die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten, indem im ... Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung des ArbZG verantwortlich. ..... Amt für Arbeitsschutz. Tel.: (0 25 41) 9 11-0. Kreise Coesfeld, Steinfurt und. Leisweg
https://www.steuernetz.de/gesetze/arbzg/25
1Enthält ein am 1. Januar 2004 bestehender oder nachwirkender Tarifvertrag abweichende Regelungen nach § 7 Abs. 1 oder 2 oder § 12 Satz 1, die den in diesen Vorschriften festgelegten Höchstrahmen überschreiten, bleiben diese tarifvertraglichen Bestimmung
http://www.buzer.de/gesetz/5320/a73373.htm
Enthält ein am 1. Januar 2004 bestehender oder nachwirkender Tarifvertrag abweichende Regelungen nach § 7 Abs. 1 oder 2 oder § 12 Satz 1, die den in diesen Vorschriften festgelegten Höchstrahmen überschreiten, bleiben diese.
https://www.rechtsrat.ws/gesetze/arbzg/01.htm
01.01.2004 - Gesetze im Volltext mit ausführlichen Übersichten und Anmerkungen: Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Rechtsanwalt Maier, 73728 Esslingen, freut sich auf Ihren Besuch.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_ArbZG_p25.html
25 Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Übergangsregelung für Tarifverträge.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitszeit...
1.13.1 Ziel des § 25 Zum 1. Januar 2004 wurde die bis dahin geltende unbefristete Regelung des § 25 auf den 31. Dezember 2005 befristet. Sie sollte am 1. Januar 2004 bestehende oder nachwirkende Tarifverträge bzw. auf Tarifverträgen beruhende Betriebsver