§ 23 ArbZG, Strafvorschriften
Paragraph 23 Arbeitszeitgesetz

(1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen

1.
vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder
2.
beharrlich wiederholt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Kommentierung - Bund-Verlag

https://www.bund-verlag.de/shop/out/media/6307_Buschmann_Ulber_Arbeitszeitsgese...
Privatrechtliche Effektivierung des Arbeitsschutzrechts. Die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzbestimmungen begrenzen den zulässigen Inhalt einer privatrechtlichen Vereinbarung.23 Die Vor- schriften des ArbZG sind Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2. 76.

Download - DGB-Bildungswerk NRW

https://www.dgb-bildungswerk-nrw.de/downloads/igm/2017/FMTagung/Praesentation-W...
22, 23 ArbZG. Der Arbeitgeber ist der Normadressat des Arbeits- zeitgesetzes (damit aber auch die Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers als beauftragte Personen). Als Täter kommen auch vom Arbeitgeber beauftragte Personen in Betracht, z. B. Abteilungs- ode

das arbeitszeit gesetz - BMAS

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a120-arbeitszeitg...
Arbeitszeitgesetz (ArbZG). 43-73. Bürgertelefon. 74 u. 79 .... zwischen 23 und 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien zwischen 22 und 5 Uhr, die .... Eine gute Regel: Sonntags nie. 23. Kaum vorstellbar, dass sonntags niemand mehr arbeitet. Es ist kaum vor

Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG ...

https://d-nb.info/99969832X/04
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). 5. Arbeitszeitgesetz (ArbZG). 23. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). 41. Mutterschutzgesetz (MuSchG). 79. Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV). 95. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Auszug). 101.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170) Zuletzt ...

http://www.bgl-ev.de/images/downloads/service/gesetze/arbeitszeitgesetz.pdf
(2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. (3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und. Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (4) N


Webseiten zum Paragraphen

Verstöße gegen die §§ 22 und 23 ArbZG - Risiken und Folgen ...

https://www.lanz-legal.de/home/wirtschaftsstrafrecht/verst%C3%B6%C3%9Fe-gegen-d...
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den verschiedenen Tatbestandsvarianten des § 22 ArbZG sowie mit dem Straftatbestand des § 23 ArbZG. Dabei wird insbesondere dargestellt werden, welche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche besonders risikobehaftet sind

Arbeitszeit / 1.12 Straf- und Bußgeldvorschriften, §§ 22 und 23 ArbZG ...

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitszeit...
Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig, also schuldhaft die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes missachtet, mithin gegen die Mindestvorgaben der §§ 3 bis 5, 9 und 11 ArbZG und/oder die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 ArbZG verstößt

ArbZG - Arbeitszeitgesetz

https://www.rechtsrat.ws/gesetze/arbzg/01.htm
01.01.2004 - Gesetze im Volltext mit ausführlichen Übersichten und Anmerkungen: Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Rechtsanwalt Maier, 73728 Esslingen, freut sich auf Ihren Besuch. ... Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 - 6 Uhr, in Bäckereien

Arbeitszeitgesetz - Bußgeld bei Verstoß gegen Arbeitszeiten

http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/arbeitszeitgesetz.h...
Die Einhaltung der Spielregeln des ArbZG überwachen zum einen staatliche Aufsichtsbehörden und diese können beim Arbeitgeber im Einzelfall Arbeitszeitnachweise und sonstige Auskünfte einzuholen, § 17 ArbZG. Gleichzeitig sehen die §§ 22 und 23 ArbZG aber

Arbeitszeitgesetz - Dr. Kluge Seminare

https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/
Für die nachts (d.h. zwischen 23 und 6 Uhr) geleisteten Arbeitsstunden haben Nachtarbeitnehmer nach § 6 Abs. 5 ArbZG Anspruch auf eine angemessene Zahl freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Arbeitsentgelt. Dies gilt allerdings nur, wenn ni


  • Verortung im ArbZG

    ArbZGSiebter Abschnitt: Straf- und Bußgeldvorschriften › § 23

  • Zitatangaben (ArbZG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1994, 1170, 1171
    Ausfertigung: 1994-06-06
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12a G v. 11.11.2016 I 2500

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das ArbZG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 23 ArbZG
    § 23 Abs. 1 ArbZG oder § 23 Abs. I ArbZG
    § 23 Abs. 2 ArbZG oder § 23 Abs. II ArbZG

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